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02/03/2016 - 15:00
23 Jahre Haft für ukrainische Kampfpilotin Sawtschenko gefordert
AFP / Sergei Venyavski
Sawtschenkovor Gericht in Donezk
Sawtschenko wird vorgeworfen, für den Tod zweier russischer Journalisten mitverantwortlich zu sein. Die Reporter waren im Juni 2014 in der ostukrainischen Region Luhansk durch Granatenbeschuss getötet worden. Sawtschenko, die als Freiwillige in den Reihen des rechtsextremen und Kiew-treuen Bataillons Ajdar kämpfte, soll die Position der Journalisten an das ukrainische Militär durchgegeben haben.
Sawtschenko beteuert ihre Unschuld und erklärt, sie sei entführt und über die Grenze nach Russland verschleppt worden. Sie sitzt seit mehr als einem Jahr in Haft und befand sich 80 Tage lang im Hungerstreik. In Abwesenheit wurde die Pilotin ins ukrainische Parlament gewählt. Der Prozess gegen Sawtschenko hatte auch im Westen Kritik an Russland ausgelöst und die Spannungen zwischen Moskau und Kiew weiter verschärft.
02/03/2016 - 14:50Karlsruhe prüft Kriterien für ein mögliches Verbot der NPD
afp.com / dpa / Uwe Anspach
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (Mitte)
Eine Partei kann laut Grundgesetz verboten werden, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Der Berichterstatter des Verfahrens, Richter Peter Müller, wies am Mittwoch darauf hin, dass der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zudem "ein dringendes soziales Bedürfnis" zur Voraussetzung für ein Parteienverbot gemacht hat. Dies könne ein Maßstab sein, um "ein Verbotsverfahren handhabbar zu machen", sagte Müller.
Seine Kollegin Sybille Kessal-Wulf merkte an, dass die Vielzahl der NPD mittelbar zugerechneten gewalttätigen Aktionen in den neuen Ländern womöglich ein "hilfreiches Kriterium" sein könnte, um die Frage nach dem dringende sozialen Bedürfnis eines Verbots zu klären.
Demgegenüber wies Richter Peter Landau darauf hin, dass die vom Bundesrat beklagten Aktionen und Straftaten Rechtsextremer womöglich nur deshalb möglich gewesen seien, weil die Polizei nicht rechtzeitig eingeschritten sei und der "Staat seinen Schutzpflichten" womöglich nicht nachgekommen sei.
Der Rechtsvertreter des Bundesrats, Christian Waldhoff, argumentierte, die NPD erfülle nicht die Voraussetzungen, die das Grundgesetz an Parteien stellt. Dazu zähle das Bekenntnis zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit "dem aktiven Eintreten für die Menschenwürde". Dem werde die NPD nicht gerecht. Nach Ansicht des Bundesrats vertritt die NPD einen "radikalen biologistischen Rassismus" und spreche Minderheiten Grundrechte ab.
NPD-Anwalt Michael Andrejewski wies das zurück. Die Partei unterscheide zwischen Staatsbürgern und "ethnischen Deutschen oder Bio-Deutschen". Deutscher Staatsbürger könne auch ein Ugander werden. Das sei kein Problem. Die NPD sorge sich nur, dass die "Bio-Deutschen" in die Minderheit gerieten.
Nach Auffassung des Bundesrats ist die NPD zudem wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Für das Bundesverwaltungsgericht reiche dieses Kriterium bereits aus, um rechtsextreme Vereine zu verbieten, sagte Waldhoff. Solch eine Wesensverwandtschaft sei deshalb ein "hervorragender Indikator" auch für ein Parteienverbot.
Zum Auftakt des zweiten Verhandlungstages hatte Gerichtspräsident Voßkuhle erklärt, dass es für die Behauptung der NPD-Vertreter, die Partei sei weiterhin von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert, keine belastbaren Belege gebe. "Das Gericht hat sehr intensiv beraten", sagte Voßkuhle. "Ein Verfahrenshindernis liegt nicht vor."
Die NPD hatte am ersten Verhandlungstag bis in den Abend hinein vorgetragen, dass die Partei trotz gegenteiliger Darstellung des Bundesrats weiter mit Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt sein könnte.
02/03/2016 - 14:30Zahl der Patentanmeldungen steigt auf neuen Rekordstand
afp.com / dpa / Frank Leonhardt
Patentanmeldungen auf Rekordniveau
Zurückzuführen ist der Anstieg allerdings nicht auf einen gewachsenen Erfindergeist der Deutschen, sondern vor allem auf eine zunehmende Anmeldung von Schutzrechten aus dem Ausland. So stieg die Zahl der japanischen Patentanmeldungen beim DPMA um mehr als 20 Prozent auf 6424. Dies bedeutet ein Allzeithoch für Japan, außerdem lösen die Japaner damit nach zehn Jahren wieder die USA als Nation mit den aktivsten Patentanmeldern aus dem Ausland ab.
Unternehmen aus China zeigten ein stark gewachsenes Interesse an in Deutschland eingetragenen Designs. Die Zahl der Neuanmeldungen stieg um fast 600 Prozent auf 4103. DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer erklärte, "die große Nachfrage unserer ausländischen Anmeldekunden nach Schutzrechten beim DPMA spricht für unser weltweit hohes Ansehen."
Nach Bundesländern unterschieden kamen wie schon zuletzt die meisten Patente aus Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg. Auf Rang drei liegt mit deutlichem Abstand Nordrhein-Westfalen. Bei den Technologiefeldern lag der Fahrzeug- und Maschinenbau erneut vorne.
copy http://www.afp.com/de/nachrichten/
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