Renten steigen im Westen um 3,2 Prozent und im Osten um 3,4 Prozent BGH: Keine Kostenerstattung bei Flügen ohne Stornomöglichkeit

Renten steigen im Westen um 3,2 Prozent und im Osten um 3,4 Prozent

dpa/AFP/Archiv / Karl-Josef HildenbrandRenten steigen im Westen um 3,2 Prozent und im Osten um 3,4 Prozent
Die Altersbezüge der über 20 Millionen Rentner in Deutschland steigen im Juli um mehr als drei Prozent: In Westdeutschland beträgt das Plus 3,22 Prozent, in den neuen Ländern 3,37 Prozent, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag mitteilte. Der aktuelle Rentenwert Ost steige damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Bisher lag der Wert bei 95,7 Prozent.
"Auch in diesem Jahr führen die gute Lage am Arbeitsmarkt und die Lohnsteigerungen der Vergangenheit zu besseren Renten", erklärte Heil. Das sei eine erfreuliche Nachricht für die über 20 Millionen Rentner. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West werde mit der Rentenanpassung 2018 ein weiterer Schritt gemacht. "Bis spätestens zur Rentenanpassung 2024 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 100 Prozent des Westwerts ansteigen", kündigte Heil an.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung steigt eine monatliche Rente von 1000 Euro, die ausschließlich auf West-Beiträgen beruht, durch die diesjährige Rentenanpassung um 32,20 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 33,70 Euro. Damit profitieren die Rentner erneut von der guten wirtschaftlichen Entwicklung und einem starken Arbeitsmarkt, erklärte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach. "Mit der Rentenanpassung in diesem Jahr erleben wir seit 2014 eine Steigerung der Renten im Westen von zwölf Prozent und im Osten von über 16 Prozent."
Der Unions-Sozialexperte Peter Weiß zeigte sich in einer Erklärung erfreut darüber, "dass die Kaufkraft der Rentner in Deutschland erneut spürbar zunehmen wird". Er verwies auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen bei der Mütter- und der Erwerbsminderungsrente. Zu der geplanten Kommission für die Zukunft der Rente würden in Kürze Vorschläge unterbreitet.
FDP-Chef Christian Lindner warnte vor steigenden Rentenbeiträgen im kommenden Jahrzehnt. Die derzeitige Stärke solle genutzt werden, "um das Rentensystem enkelfest zu machen", sagte er in Berlin.
Die Linke bezeichnete die im Juli geplante Rentenanpassung als unzureichend. "Alljährliche Rentenerhöhungen von um die drei Prozent sind für Millionen von Rentnerinnen und Rentner notwendig, gut und wichtig", erklärte ihr Rentenexperte Matthias Birkwald. "Sie ändern aber nichts daran, dass wir zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau von 53 Prozent zurückkehren müssen."
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete die Rentenerhöhung als "notwendig und richtig". Die Rentner müssten dauerhaft an der Lohnentwicklung beteiligt werden. Die Zahlen des Arbeitsministeriums zeigten außerdem, wie wichtig dafür ein stabiles Rentenniveau von mindestens 48 Prozent sei. Das Sicherungsniveau müsse bei Bedarf mit zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden.
Der Sozialverband VdK Deutschland bezeichnete die Rentenanpassung als "kleinen Schritt in die richtige Richtung". Damit jedoch langfristig wirklich mehr Geld in der Tasche der Rentner übrig bleibt, müsse gleichzeitig das Rentenniveau stabilisiert und mittelfristig auf 50 Prozent erhöht werden. Nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung dürfte das Rentenniveau bis 2024 beim derzeitigen Stand von rund 48 Prozent bleiben und danach absinken.

BGH: Keine Kostenerstattung bei Flügen ohne Stornomöglichkeit

dpa/AFP/Archiv / Kevin KurekStreit um Flugstornierung vor dem BGH
Kunden können die Kosten für einen nicht angetretenen Flug nicht zurückverlangen, wenn in ihrer Buchungsklasse eine Stornierung nicht vorgesehen war. Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Kunden, wenn in den unteren Buchungsklassen eine Stornomöglichkeit ausgeschlossen werde, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen. (Az. X ZR 25/17)
Im Ausgangsfall hatten die Kläger günstige Flüge in die USA zwei Monate vor Reiseantritt wegen Krankheit storniert und von der Lufthansa die Kosten von mehr als 2700 Euro zurückverlangt. Die Airline verweigerte dies bis auf ihr ersparte Gebühren und verwies auf die Vertragsregelungen zur Buchungsklasse, wonach eine Stornierung der Flüge grundsätzlich nicht möglich war.
Die Vorinstanzen gaben der Lufthansa recht: Die Kläger hätten die Wahl zwischen verschiedenen Buchungsklassen auch mit Stornomöglichkeit gehabt. Bei den von den Klägern gewählten preisgünstigeren Buchungsklassen seien weitergehende Erstattungen ausgeschlossen. Der BGH folgte nun dieser Auffassung.

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